Hilfe zur Erziehung

Wenn Sie als Eltern Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen, oder mit der Aufgabe nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie sich direkt an das Jugendamt wenden. Als Eltern haben Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. Auch als junger Mensch, wenn du Probleme zuhause hast, kannst du dich direkt ans Jugendamt wenden. 

 

Die Unterstützung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden. Je nach Bedarf wird die Hilfe innerhalb der Familie, oder im Rahmen eines eigenständigen Wohnens erfolgen.

Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Wünsche und Vorstellungen der Eltern und der Jugendlichen werden dabei berücksichtigt.

 

Zielgruppe

Zielgruppe unserer Arbeit sind männliche und weibliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige bis 21 Jahre, welche:

-   aufgrund schwerwiegender Problematiken in ihrer Herkunftsfamilie nicht mehr zuhause leben können

-   in anderen stationären oder ambulanten Angeboten nicht oder nicht mehr gefördert werden können,
     aber den Anforderungen an ein völlig selbstständiges Leben in wesentlichen Punkten noch nicht                   gewachsen sind

-   eine individuelle Betreuung, jedoch keine ganztägige Beaufsichtigung benötigen

-   bereit sind, sich auf einen Prozess der gemeinsamen Kooperation einzulassen

-   die Einsicht haben, dass sie noch Lernschritte benötigen, um eine selbststän­dige Lebensführung zu  

    bewältigen

 

 

Ein weiterer Bereich stellt die Arbeit mit jungen Müttern und jungen Menschen mit Autismus-Spektrum Störungen dar.

I Betreutes Jugendwohnen

Das Angebot des Betreuten Jugendwohnens richtet sich an junge Menschen, die bereits manche alltagspraktische Fähigkeiten erlernt haben aber in Fragen wie der schulischen und beruflichen Perspektive, der Haushaltsführung, der Finanzplanung, der eigenen Gesundheitsfürsorge oder beim Erledigen von Behördenangelegenheiten Unterstützung benötigen. 

 

Der Einzug in die erste eigene Wohnung stellt einen spannenden und oftmals herausfordernden Lebensabschnitt dar. Plötzlich steht man als junger Mensch in der Verantwortung die alltäglichen Herausforderungen zu meistern und muss seinen eigenen Alltag strukturieren. Ziele müssen gesteckt und oftmals muss Ausdauer bewiesen werden. 

Hierbei beraten und begleiten wir die Jugendlichen auf ihrem persönlichen Weg, helfen ihnen sich selbst mit ihren eigenen Stärken und Wünschen kennenzulernen, gehen auf ihre individuellen Fragen ein und sind somit zuverlässige Ansprechpartner/innen für jede Lebenslage.

Die Hilfe ist eine, über das Jugendamt eingesetzte und gesteuerte Hilfe zur Erziehung nach den §27 i.V.m. 34 SGB VIII.

II Erziehungsbeistandschaft

Das Angebot des Erziehungsbeistands richtet sich an junge Menschen, die auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit Unterstützung beim Überwinden verschiedener Hürden benötigen. Schulabschluss, Berufsorientierung und der Eintritt in das Berufsleben sind mit einigen Herausforderungen verbunden, in welchen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. 

Es geht darum, sich in einer selbstverantwortlichen Lebensführung zu Recht zu finden und Ämter und Behördenstrukturen verstehen zu lernen. Dabei werden Jugendliche, die noch bei ihren Eltern wohnen in familiären Konfliktsituationen unterstützt und beraten. Bei Bedarf werden Elterngespräche geführt und nach gemeinsamen Lösungen gesucht.

Alltäglich Fragen werden ebenso behandelt, wie auch Themen zur Persönlichkeitsbildung und der Aufbau eines förderlichen sozialen Netzwerkes.

 

Im Gegensatz zu der Hilfe des betreuten Wohnens, bei welchem Themen der Haushaltsführung und selbstverantwortlichen Tagesstrukturierung im Vordergrund stehen, geht es hier stärker um eine Perspektivenfindung und die Arbeit an aktuellen individuellen Kernthemen. Schulische Anforderungen werden gemeinsam angegangen und Schriftverkehr mit Behörden eingeübt. 

Wir dienen als Vernetzter, beraten und begleiten die Jugendlichen auf ihrem persönlichen Weg, helfen ihnen sich selbst mit ihren eigenen Stärken und Wünschen kennenzulernen, gehen auf ihre individuellen Fragen ein und sind somit zuverlässige Ansprechpartner/innen für jede Lebenslage.

Die Hilfe ist eine, über das Jugendamt eingesetzte und gesteuerte Hilfe zur Erziehung nach den §27 i.V.m. 30 SGB VIII.

III Unbegleitete minderjährige Ausländer

Eine spezielles Förder- und Versorgungsangebot ist unsere Begleitung von unbegleiteten minderjährige Geflüchteten. 

Das Angebot unterstützt junge Menschen, die ohne Familie nach Deutschland gekommen sind, in ihrem neuen Lebensumfeld. Dies bringt viele Herausforderungen mit sich; die deutsche Sprache lernen, ein tragfähiges Beziehungsnetzwerk aufbauen und eine passende Schule oder eine gute Ausbildung finden.

Unterstützt werden die jungen Geflüchteten außerdem in ihrem Asylverfahren und im Kontakt mit unterschiedlichsten Behörden. 

Die berufliche Orientierung und Integration sind ein wichtiges Element für die persönliche Stabilisierung des jungen Menschen. Daher ist neben der Hilfe zur Verselbstständigung und der Persönlichkeitsentwicklung ein weiteres Ziel die berufliche Orientierung, Ausbildungsförderung und die entsprechende Eingliederung in den Arbeitsmarkt. 

 

Die Einrichtung zeichnet sich durch MitarbeiterInnen aus dem sozialpädagogischen Arbeitsfeld mit ergänzenden fachlichen Qualifikationen sowie einem guten Netzwerk zu Firmen und weiteren Einrichtungen des regionalen Arbeitsmarktes aus.